Kreisarchiv
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Das Kreisarchiv kümmert sich um das Schriftgut der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises und seiner Rechtsvorgänger (siehe Bestände). Nach § 2 Abs. 7 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen heißt das: "Archivierung umfasst die Aufgaben Unterlagen zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen".
Nicht mehr benötigtes Schriftgut der Kreisverwaltung kommt zunächst in das Zwischenarchiv. Wenn die Aufbewahrungsfristen dieses Schriftguts abgelaufen sind, entscheidet das Kreisarchiv über die Archivwürdigkeit der Akten und übernimmt alle archivwürdigen Unterlagen (Unterlagen, denen ein bleibender Wert für die Verwaltung, Wissenschaft und Forschung oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen oder Dritter zukommt) zur dauernden Aufbewahrung. Schriftgut, auf dessen Übernahme das Kreisarchiv verzichtet hat und das nicht mehr benötigt wird, wird weggeworfen. Nur ein Bruchteil des Zwischenarchivguts wird letztendlich dauerhaft in das Archiv übernommen.
Außerdem werden im Kreisarchiv Schriften und Materialien zur Kreisgeschichte gesammelt, die außerhalb der Kreisverwaltung entstanden sind. Dies sind beispielsweise örtliche Zeitungen, Flugblätter, Fotos oder historische Ansichtskarten. Zur Sammlung gehören auch Unterlagen von Privatpersonen, Firmen, Vereinen oder verschiedenen Organisationen und Parteien.
Wenn Sie eine historische Fragestellung haben oder Archivgut einsehen möchten, können Sie mit dem Archiv Kontakt aufnehmen. Denn nach § 6 Absatz 1 des Archivgesetzes NRW gilt: "Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen".
Zu den Aufgaben des Kreisarchivs gehört außerdem die Betreuung der Gedenkstätte "Landjuden an der Sieg" in Windeck-Rosbach.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Benutzung des Kreisarchivs ist entgeltfrei.
Entstehende Kosten für Führungen, Kopien oder Reproduktionen trägt der Nutzer gemäß der Gebührenordnung des Rhein-Sieg-Kreises.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Nutzung muss schriftlich beantragt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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