Archivgut

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    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Kreisarchiv des Oberbergischen Kreises archiviert und dokumentiert die Geschichte des Oberbergischen Kreises und seiner Verwaltung seit der Einrichtung der preußischen Kreisverwaltungen 1816.

    Durch den Wiener Kongress wurde das Großherzogtum Berg am 31. Mai 1815 Preußen zugesprochen. 1816 wurden die Kreise Waldbröl, Homburg und Gimborn eingerichtet. 1825 wurden die Kreise Homburg und Gimborn zum Kreis Gummersbach zusammengelegt. Die Kreise Waldbröl und Gummersbach bestanden bis zum 1. Oktober 1932 fort und wurden dann im Zuge einer kommunalen Gebietsreform zum Oberbergischen Kreis vereint. Die Gestalt des Oberbergischen Kreises änderte sich dann noch einmal massiv am 1. Januar 1975 als große Teile des ehemaligen Rheinisch-Bergischen Kreises und des aufgelösten Rhein-Wupper Kreises im Rahmen einer weiteren kommunalen Gebietsreform zum Oberbergischen Kreis hinzukamen.

    So besteht der Oberbergische Kreis heute aus den ehemaligen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises Lindlar, Engelskirchen und Wipperfürth, aus den ehemaligen Kommunen des Rhein-Wupper Kreises Hückeswagen und Radevormwald sowie aus den Kommunen Marienheide, Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl und Morsbach.

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Archiv des Oberbergischen Kreises

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 45

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Kreisarchiv ist dienstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.  

    Die Links für das Archiv des Kreises und das Archivportal NRW finden Sie in der rechten Spalte. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de