Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen im Bundesgebiet fahren.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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