Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r) Bademeisterin / Bademeister Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung „ Masseur und medizinischer Bademeister “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Der Beruf Masseur:in oder medizinische/r Bademeister:in ist in Deutschland reglementiert.

    Damit Sie in Deutschland als Masseur:in oder medizinische/r Bademeister:in arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseur:in oder medizinische/r Bademeister:in“ führen und in dem Beruf arbeiten.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 83

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750

    Fax: +49 5231 63011-9652

    E-Mail: gesundheitsverwaltung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Str. 83

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231621100

    Fax: 05231630118031

    E-Mail: info-gesundheit@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    1. Eventuell Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt,

    2. Führungszeugnis nach § 30a Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate,

    3. Aktuelle ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung zur Ausübung des Berufes (z. B. Bestätigung durch den Betriebsarzt/Hausarzt), bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate,

    4. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ableistung der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) vom 26.05.1994 im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie zum Formular,

    5. Da die Einrichtung gemäß § 7 MPhG durch die örtlich zuständige Bezirksregierung zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sein muss, ist bitte den Antragspunkten eine Kopie des Ermächtigungsbescheides (liegt der Einrichtung vor) beizufügen. Alternativ kann die zuständige Bezirksregierung sowie Aktenzeichen und Datum des genannten Bescheides auf dem Praktikumsnachweis (bitte oben angeführtes Formolar verwenden) vermerkt werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person

    1. die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,

    2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,

    3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und

    4. über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 60,00

    soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, zusätzlich EUR 80,00

    Hinweis: Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 05.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de