Hilfe im Haushalt beantragen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie, bedingt durch Ihr Alter oder durch Krankheit oder Behinderung, eine Haushaltshilfe brauchen, dann gibt es mehrere Möglichkeiten die Übernahme der Kosten zu beantragen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihnen ein solcher Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger bewilligt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie bei uns einen Antrag stellen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Wir prüfen deshalb mit Ihrem Antrag wie groß Ihr Hilfebedarf ist und welche finanziellen Hilfen wir Ihnen bewilligen können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-92334
Fax: 0221 / 221-92242
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
- Weder Sie selbst als haushaltsführende Person noch eine andere Person des Haushalts kann aufgrund einer vorübergehenden Notlage diesen weiterführen.
- Es ist notwendig und sinnvoll den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise weil Sie minderjährige, schulpflichtige Kinder betreuen.
- Sie sind auf die Unterstützung angewiesen, da Sie die Hilfe im Haushalt nicht selbst finanzieren können.
- Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden oder aufschieben können.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.11.2022