Betreuungsverfügung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person (Personen) Ihres Vertrauens, für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Ihrer eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer (früher: Pfleger) einsetzt. Sie können auch verfügen, wer auf keinen Fall als Betreuer bestellt werden soll.
Das Gericht ist grundsätzlich an Ihre erteilte Betreuungsverfügung gebunden (Abweichung bei Missbrauch).
Form der Betreuungsverfügung:
- schriftliche (nicht zwingend handschriftlich) Form
- eigenhändige Unterschrift
- Unterschrift eines Zeugen sind Wünschenswert, aber nicht erforderlich
- notarielle Bestätigung nicht erforderlich
Aufbewahrungsmöglichkeiten:
- Es sollte gewährleistet sein, dass die Betreuungsverfügung im "Bedarfsfall" ggf. unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet werden kann.
Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind zeitlich unbefristet. Sie können jedoch jederzeit widerrufen werden. Wird neben einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung erteilt, sollte dazu eine eigene Urkunde benutzt werden.
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3.3.5: Betreuung und Heimaufsicht
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2343
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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