Betreuungsverfügung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Jede volljährige Person kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in eine Situation kommen, in der sie seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Sollte keine Vorsorge getroffen worden sein, kann ein rechtlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden.
Amtsgerichte im Kreis Heinsberg sind: Erkelenz, Heinsberg und Geilenkirchen. Die Betreuungsstelle wird vom Amtsgericht als Fachabteilung eingeschaltet und erstellt einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse und das soziale Umfeld der betroffenen Person. Sie klärt ab, ob Vollmachten bestehen oder erstellt werden können und ob andere Hilfen eine Betreuung ersetzen können.
Die Betreuungsstelle informiert über Vorsorgevollmachten, die in gesunden Tagen erteilt werden können. Es erfolgt keine Kontrolle durch das Amtsgericht. Deshalb sollten Sie nur absolute Vertrauenspersonen einsetzen. Ohne gültige Vollmacht kann niemand eine andere Person rechtlich vertreten. Dies gilt auch für Ehepartner, Kinder und Eltern.
Gibt es keine Vertrauensperson, kann mit einer Betreuungsverfügung bestimmt werden, wer im Betreuungsfall vom Amtsgericht eingesetzt oder ausgeschlossen werden soll. Es erfolgt eine Kontrolle durch das Amtsgericht.
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle sind ermächtigt, Unterschriften nach Terminabsprache auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 10,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung an.
Die Betreuungsstelle arbeitet mit den Betreuungsvereinen des Kreises Heinsberg zusammen. Die Betreuungsvereine bieten persönliche Beratung und Begleitung für ehrenamtlich tätige Betreuer und Vollmachtnehmer an (siehe Dokumente: Veranstaltungskalender der Betreuungsvereine im Kreis Heinsberg).
Eine Broschüre zum Thema "Das Betreuungsrecht" einschließlich Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie die dazugehörigen Formulare finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz oder beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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