Betreuungen für volljährige Personen nach dem Betreuungsgesetz
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Mit Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) zum 01. Januar 2023 darf als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Dort müssen u. a. Fachkenntnisse nachgewiesen werden, um diese Tätigkeit auszuführen.
Die Registrierung ist schriftlich bei der Betreuungsbehörde ihres (Wohn)Sitzes, der sogenannten Stammbehörde zu beantragen. Der Kreis Viersen ist die Stammbehörde für Betreuerinnen und Berufsbetreuer aus den Orten Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Willich. Die Stadt Viersen hat eine eigene Betreuungsbehörde, ist also eine eigene Stammbehörde.
Die Registrierung ist für selbstständige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer wie auch für Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer vorgesehen. Sie stellt eine Berufszulassung dar, für die es bisher keine Vorgängerregelung gab.
Die Voraussetzungen für das Registrierungsverfahren ergeben sich aus den §§ 23 - 28 und § 32 ff. BtOG sowie der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
Bei den Downloads finden Sie ein Merkblatt zum Registrierungsverfahren. Dieses enthält u.a. Informationen zu den Voraussetzungen für die Registrierung, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Ablauf des Registrierungsverfahrens ist.
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
200,00 € nur für Betreuerinnen und Betreuer, die ab dem 1. Januar 2023 ihre erste Betreuung übernehmen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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