Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab.
Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte, die jeweils fünf Jahre gültig ist.
Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann der unterschriebene Antrag auch durch eine beauftragte Person gestellt werden. Dann ist eine direkte Zusendung allerdings nicht möglich. Die Abholung der Fahrerkarte hat in diesem Falle persönlich durch den Antragsteller bei der Führerscheinstelle in Minden zu erfolgen .
Eine Neu-Ausstellung wegen Verlust/Diebstahl oder Beschädigung der Fahrerkarte ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreis Minden-Lübbecke möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-29000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter
- Personalausweis/Reisepass
- EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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