Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

    Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Bei Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen bei der zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerkarte beantragen. Dies können Sie persönlich bei unseren Führerscheinstellen in Wesel und Moers oder über unser Online-Portal vornehmen.

    Die neue Fahrerkarte wird für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7c8f64af72d9861699156c57d44c6416

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • (inkl. Zustellung durch das Kraftfahrt-Bundesamt): 44,00€
    • für die eidesstattliche Versicherung (nur bei Verlust): 30,70€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Bei Verlust der Fahrerkarte ist eine Vertretung des Antragstellers / der Antragstellerin durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich, da die erforderliche eidesstattliche Versicherung persönlich zur Niederschrift abgegeben werden muss.

    Bei Diebstahl ist die Abgabe einer Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Wurde der Diebstahl im Ausland angezeigt, ist ggf. eine Übersetzung erforderlich. Dies können wir abschließend aber erst klären, wenn uns die Anzeige vorliegt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Diebstahlsanzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage der ausländischen Anzeige zu wiederholen

    Die Ersatzkarte wird innerhalb von 7 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.

    Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (beziehungsweise während eines längeren Zeitraumes, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zu dem Standort des Unternehmers erforderlich ist), wenn er nachweisen kann, dass es unmöglich war die Karte zu benutzen

    Vorgehensweise bei Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte sind Ausdrucke am digitalen Kontrollgerät des Fahrzeuges zu machen und diese ordnungsgemäß auszufüllen.

    Weiter Informationen erhalten Sie beim Arbeitsschutz NRW

    oder BAG

     

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    • Personalausweis
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    • vorläufiger Ausweis
    • Reisepass

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de