Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Bei Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen bei der zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerkarte beantragen. Dies können Sie persönlich bei unseren Führerscheinstellen in Wesel und Moers oder über unser Online-Portal vornehmen.
Die neue Fahrerkarte wird für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- (inkl. Zustellung durch das Kraftfahrt-Bundesamt): 44,00€
- für die eidesstattliche Versicherung (nur bei Verlust): 30,70€
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Bei Verlust der Fahrerkarte ist eine Vertretung des Antragstellers / der Antragstellerin durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich, da die erforderliche eidesstattliche Versicherung persönlich zur Niederschrift abgegeben werden muss.
Bei Diebstahl ist die Abgabe einer Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Wurde der Diebstahl im Ausland angezeigt, ist ggf. eine Übersetzung erforderlich. Dies können wir abschließend aber erst klären, wenn uns die Anzeige vorliegt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Diebstahlsanzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage der ausländischen Anzeige zu wiederholen
Die Ersatzkarte wird innerhalb von 7 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.
Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (beziehungsweise während eines längeren Zeitraumes, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zu dem Standort des Unternehmers erforderlich ist), wenn er nachweisen kann, dass es unmöglich war die Karte zu benutzen
Vorgehensweise bei Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte sind Ausdrucke am digitalen Kontrollgerät des Fahrzeuges zu machen und diese ordnungsgemäß auszufüllen.
Weiter Informationen erhalten Sie beim Arbeitsschutz NRW
oder BAG
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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