Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

    Fahrerkarte Erteilung

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Nach Einführung des digitalen Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) werden ab dem 05.05.2005 die zur Bedienung dieser Geräte erforderlichen Karten (Fahrerkarten) von der Führerscheinstelle der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgegeben.

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger;
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonne ein-schließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Artikel 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

    Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

    Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).

    Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben. Eine Rückgabe von Karten, welche durch Zeitablauf ungültig geworden sind, ist nicht erforderlich, da das System sowohl den Beginn als auch den Ablauf der Gültigkeit kontrolliert; eine ungültige Karte wird zurückgewiesen.

    Hinweise:

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_49d9886f5ed42c112e1e0120f54e5f1f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: gkv@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Reisepass, EU-Kartenführerschein, ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift, Antragsformular (kann vorab online ausgefüllt werden, alternativ kann es vor Ort bei Antragstellung ausgedruckt werden)

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann vorab online ausgefüllt werden. 
    • Eine persönliche Vorsprache ist allerdings zwingend erforderlich.
    • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    • Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.
    • Bei Kartenerneuerung sollte diese spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 2 Wochen (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Bei Abholung in der Führerscheinstelle: 41,00€
    • Bei Direktversand durch das KBA: 44,00€
    • Lichtbild am Speed Capture Kiosk: 6,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Vorstellung Digitale Fotobox

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de