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Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Zum Ausfüllen der Selbsterklärung für Wettbürosteuern nutzen Sie bitte den Online-Assistenten oder das Formular unter "Downloads" oben rechts.
Die Entgegennahme der Wettbürosteuerselbsterklärung inklusive aller Anlagen durch die Stadt Herne gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Die Widerspruchsfrist beginnt mit Eingang der Wettbürosteuerselbsterklärung bei der Stadt Herne. Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von Ihrer Steuererklärung festgesetzt wird.
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Ansprechpartner
Abteilung 25/1 - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1628
Fax: 02323 16-12339220
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Zahlung der Steuer
Der von Ihnen ermittelte Steuerbetrag ist mit der Abgabe der Steueranmeldung unter Angabe der Vertragsgegenstandsnummer umgehend auf das Konto der Stadt Herne - Zahlungsabwicklung - zu überweisen.
Folgen verspäteter Zahlung
Bei verspäteter Zahlung ist nach § 240 der Abgabenordnung (AO 1977) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag. Für notwendige Beitreibungsmaßnahmen werden Gebühren (Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten) nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Konto der Stadt Herne
Herner Sparkasse
IBAN: DE69 4325 0030 0001 0002 23
BIC: WELADED1HRN
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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