andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

    andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

    Hinweise für Steinheim

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Die Erteilung von Spielhallenerlaubnissen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

    1. der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (§ 33i Absatz 2 Nummer 1 Gewerbeordnung);
    2. die Räumlichkeiten müssen den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechen, insbesondere muss eine Baugenehmigung vorliegen zum Betrieb einer Spielhalle;
    3. der Betrieb darf keine Jugendgefährdung vermuten lassen;
    4. durch den Betrieb dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen befürchtet werden;
    5. durch den Betrieb dürfen keine nicht zumutbare Belästigungen der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse stehenden Einrichtung befürchtet werden.

    Da schon bei der Antragstellung mit dem Antragsteller eine Reihe von Einzelfragen hinsichtlich eventuell erforderlich werdender baurechtlicher Genehmigungen einzelner Betriebsmerkmale geklärt werden müssen, ist es sinnvoll ein Vorgespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.

    Insbesondere darf in Spielhallen je 12 m² Grundfläche nur ein Geld- oder Warengerät aufgestellt werden. Die Gesamtzahl darf 12 Geräte nicht übersteigen.

    Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ausserhalb von Speilhallen:

    Gewerbetreibende, die im Besitz einer Aufstellerlaubnis sind und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, bedürfen der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes durch die zuständige Gemeinde.

    Die Bestätigung gilt immer für eine bestimmte Person und für eine bestimmte Räumlichkeit. Sofern die Räumlichkeiten umgebaut werden oder weitere hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_27e38bede5e7bd8d698658f959a7c4db

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Steinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0523321-151

    Fax: 0523321-251

    E-Mail: info@steinheim.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    • Führungszeugnis des Antragstellers (wird beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragt)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers (wird beim Gewerbeamt des Wohnortes beantragt)
    • Formular "Auskunft in Steuersachen" des Finanzamtes
    • Grundrisszeichnung (Standorte der Spielgeräte; insbesondere der Geldspielgeräte, müssen erkennbar sein)
    • Lageplan
    • Ablichtung des Mietvertrages
    • Verwaltungsgebührenzahlung
    • Baugenehmigung/ Bescheinigung des Bauamtes über mangelfreie Bauabnahme zum Betrieb einer Spielhalle

    Formulare

    Hinweise für Steinheim

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinheim

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinheim

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinheim

    Fristen

    Hinweise für Steinheim

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinheim

    Kosten

    Hinweise für Steinheim

    Erlaubnis von Spielhallen: 150 € bis 3.000 €

    Aufstellerlaubnis: 30 € bis 600 €

    Die Höhe dert Kosten ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und vom wirtschaftlichen Wert der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinheim

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinheim

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Steinheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de