andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.
Die Erlaubnis berechtigt Sie nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an Sie als Person und an den Veranstaltungsort gebunden.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter*in erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner*innen des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Sie keine Erlaubnis benötigen (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60,00 EUR).
Zu beachten ist, dass die erlaubnispflichtige Tätigkeit erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden darf. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
Stadt Leverkusen
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Telefon Festnetz: 02144063054
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
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E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
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erforderliche Unterlagen
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Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite),
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen),
- Aktueller Registerauszug bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen,
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.),
- Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung bei ausländischen juristischen Personen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle 12.5.1
Entscheidung über die Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels ( § 33 d Abs. 1 und 3 GewO) je Spiel
a) mit Geldgewinn
Gebühr: 100,00 bis 650,00 EUR
b) mit Warengewinn
Gebühr: 50,00 bis 325,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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