andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise für Hilden
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis für das Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
- gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder ein Abdruck hiervon
Nachweis zum Spielort
- Angaben zum genauen Spielort, wo Sie das Spiel veranstalten möchten (z.B. Spielhalle, Gaststätte, Volksfest) und zur Veranstaltungsdauer
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes
- Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
Formulare
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formloser Antrag
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 33d Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die erforderliche Erlaubnis werden Gebühren je nach Gewinnart und Gewinnmöglichkeit zwischen 50 Euro und 650 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen