Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Das Bürgerbüro der Stadt Geseke hilft Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Rahmen eines Wohnungswechsels. Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Geseke. Eine Abmeldung ist nur notwendig bei Wegzug in das Ausland. Eine Ummeldung hat zu erfolgen bei Umzug innerhalb von Geseke.

    Anmeldung und Ummeldung:
    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).

    Hinweis:
    Das Überschreiten der Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Zuzug aus dem Ausland:
    Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Medepflichtigen bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung ist leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitiätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind unbedingt mitzubringen.

    Das Ausfüllen eines Anmeldevordrucks ist nicht notwendig, wenn Sie persönlich vorsprechen. Die notwendigen Daten können direkt bei der Bearbeitung angegeben werden. Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Die Vorlage von Aufenthaltstiteln reicht nicht aus.

    Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht, der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein und die Ausweisdokumente der / des Meldepflichtigen benötigt. Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- / Nebenwohnung), erteilen zu können.


    Abmeldung:
    Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland). Bitte unbedingt den Personalausweis bei der Abmeldung vorlegen.


    Bestätigung Wohnungsgeber:
    Nach § 19 BMG, dem bundesweit einheitlichen Meldegesetz, muss ab dem 01.11.2015 der Vermieter und Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Das Formular finden Sie unten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ff74bd933097e42a1a869b6924a94c77

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Für Ihre Anmeldung in Geseke werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen die angemeldet werden sollen)

    Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de