Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich und erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen.Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes: Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1278429f90d473178080f3e19415b9b9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02373 903-1550

    Fax: 02373 903-10-1272 (Fax)

    E-Mail: buergerbuero@menden.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe.ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigungbei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der SorgeberechtigtenEine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort

    Kosten

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei.Erfolgt die An- oder Ummeldung verspätet, also erst nach mehr als einem Monat, ist eine Verwarngebühr von 10,00 € zu zahlen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Vollmacht An-, Ab- oder UmmeldungVollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger UnterlagenWohnungsgeberbestätigung Wohnungsgeberbestätigung über Einzug / Auszug

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de