Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

    • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros.

     

    Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Der neue bundesweite Service wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und wird stetig erweitert. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich.

    Bei Anmeldung einer Familie: Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister am bisherigen Wohnort als Familie verknüpft sind und gemeinsam umziehen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen. Eine kurze Anleitung finden sie hier Wohnsitzanmeldung - YouTube

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3c028776e0a242523ffc985900cf9207

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    •  Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben), gilt für persönliche Vorsprache und für die elektronische Wohnsitzanmeldung / Online-Anmeldung
    •  Für jede anzumeldende Person der Personalausweis oder Pass, gilt für persönliche Vorsprache und für Online-Anmeldung
    •  Bei ausländischen Staatsangehörigen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier, nur für persönliche Vorsprache (ohne eID oder ohne deutschem Personalausweis ist keine Online-Anmeldung möglich)
    •  Bei einer Neuanmeldung in Herne für minderjährige Kinder den (Kinder-) Reisepass und / oder Geburtsurkunde und als Empfehlung: Bringen Sie bitte ihr Familienbuch mit, nur persönliche Vorsprache.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Wichtige Hinweise:

    Eine Anmeldung in den Einwohner- und Bürgerämtern ist nur durch persönliche Vorsprache möglich. Handelt es sich um eine Anmeldung von Personen, die aus dem Ausland zuziehen, muss jede Person bei der Anmeldung anwesend sein.

    Wenn eine Vetreter (Dritter) bestimmt ist: Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit Vollmacht des Meldepflichtigen gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen. Der Vordruck für die Vollmacht ist im Downloadcenter oder in den Bürgerämtern erhältlich.

    Bitte beachten Sie auch die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de