Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Bei einem Umzug innerhalb von Paderborn sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich nach Einzugsdatum umzumelden. Die Ummeldung ist gesetzlich einer Anmeldung gleichzusetzen.
Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Die Formulare finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Paderborn
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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