Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
    Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.
    Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
    Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
    Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    *Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_97267aa2271583044795398ecf887488

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Mitzubringen sind:

    • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass
    • iD-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
    • Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • die
    • KFZ-Schein, wenn das Fahrzeug bereits innerhalb des Kreises Paderborn gemeldet ist
    • Vollmacht zur Anmeldung

    Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.

     

    Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren

    (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

    • Arbeitgeber/Schule/Kita
    • ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
    • Krankenkasse
    • Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
    • Versicherungen
    • Telefongesellschaft
    • Geldinstitut
    • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
    • Verlage
    • Handel
    • Vereine und Mitgliedschaften
    • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist


    Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de