Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05257 5009-0
E-Mail: info@hoevelhof.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hövelhof
Mitzubringen sind:
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass
- iD-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
- Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- die
- KFZ-Schein, wenn das Fahrzeug bereits innerhalb des Kreises Paderborn gemeldet ist
- Vollmacht zur Anmeldung
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren
(kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Arbeitgeber/Schule/Kita
- ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
- Krankenkasse
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
- Versicherungen
- Telefongesellschaft
- Geldinstitut
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- Verlage
- Handel
- Vereine und Mitgliedschaften
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hövelhof
§ 17 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hövelhof
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hövelhof