Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Rahden ziehen, müssten Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgerservice der Stadt Rahden anmelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden. 

    Bei Familien, Ehe- oder Lebenspartnern genügt es, wenn ein Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Bei der Anmeldung müssen die Ausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. 

    Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen anwesend sein. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_411892328eccadf698a4c24c1aee0a18

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: buergerservice@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Ausweise
    • Wohnungsgeberbestätigung (diese können Sie auch über den bereitgestellten Online-Dienst einreichen) 

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Für die Anmeldung in der Stadt Rahden ist eine Terminvereinbarung über die Online-Termingabe sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. 

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung vorzunehmen. Der Beginn eines evtl. Mietverhältnisses ist nicht relevant. 

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Bei der Anmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

    Wenn durch die Anmeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder die Wohnung des Kindes von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von dem jeweils anderen Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzulegen. 

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de