Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.
Erst-/Hauptwohnsitz:
- Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr Vertreter) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.
Zweit-/Nebenwohnsitz:
- Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
- Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.
Weitere Wohnsitze:
- Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920
E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
- Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Wohnungsanmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Informationen für Neubürger. Abmeldung des Wohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021