Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen.

    Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.

    Erst-/Hauptwohnsitz:

    • Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
    • Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr Vertreter) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.

    Zweit-/Nebenwohnsitz:

    • Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
    • Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.

    Weitere Wohnsitze:

    • Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

     

    Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister

    • Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.

     

    Hinweis:
    Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!


    Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fc371da6ee5915cfeb2b55173087da9f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
    • Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de