Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist auch diese anzumelden.
Wird eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben, kann die Abmeldung bei der Stadt/Gemeinde der Haupt- oder Nebenwohnung erfolgen. Die jeweilige Stadt/Gemeinde teilt der Stadt/Gemeinde des anderen Wohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Melderegister entsprechend fortgeschrieben werden kann.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bei Zu-/Einzug: Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) - bei Eigentum bitte selbst ausfüllen -
- bei Minderjährigen: ggfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
- Bei Wegzug ins Ausland: Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Für die Wohnsitzan- bzw. -abmeldung fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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