Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Anmeldung: Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Detmold ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Ummeldung: Eine Online-Ummeldung innerhalb Detmolds ist zur Zeit aufgrund von Systemumstellungen nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Abmeldung: Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Dann klicken Sie hier!

     

    Für die An- und Ummeldung muss eine  Wohnungsgeberbestätigung vorliegen!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ceb3fb51c5dd12074b14de338761f1bd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- um- oder abmelden möchten
    • gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
    • Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
    • bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
    • wenn weitere volljährige Personen (beispielsweise Partner*in, volljährige (Stief-)Kinder, volljährige Geschwister etc.) mit umgemeldet werden sollen: schriftliche formlose Vollmacht mit Unterschrift

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

    Bei Zuzügen innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Zur Bearbeitung der Anmeldung ist dann eine unterschriebene Vollmacht, der Personalausweis/Reisepass der anzumeldenden Person, die Wohnungsgeberbestätigung und der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigen Person vorzulegen.

    Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.

    Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden.

    Wichtig:

    Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich (s. rechts).

     

    Bei Zuzügen nach Detmold von einer Stadt/Gemeinde des Kreises Lippe können Sie in der Bürgerberatung Ihren Kfz-Schein ändern. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de