Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Für das Anmelden in Ihrer neuen Kommunen müssen Sie noch persönlich ins Bürgerbüro kommen. Vor Ort wird unter anderem die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). 

    Hinweise
    • Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Ihrer neuen Kommune anmelden.
    • Beachten Sie die Rubrik "Unterlagen", damit Sie für Ihren Termin alles dabei haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac17e8895a9b934d486a41ec717be01b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit:
    • Ausweispapiere aller zugezogenen Personen (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass),

    • eine Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen bekommen Sie diese von Ihrem Vermieter, siehe Downloads),

    • das Familienstammbuch, bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,

    • Vollmacht jeder volljährigen Person, die nicht bei der Anmeldung dabei ist und

    • bei minderjährigen Kindern ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der rechten Seite.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Die Wohnsitz-Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.
    • Erfolgt eine erforderliche Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de