Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Neu zugezogen? Herzlich Willkommen!

    Wir helfen Ihnen gerne, die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden. Sie werden sehen, gut vorbereitet ist das gar nicht so schwer.

    Für Ihre Anmeldung müssen Sie zurzeit noch persönlich erscheinen. Bei Ehepaaren oder Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint.

    Mitzubringen sind:

    • Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
    • das Familienstammbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden.
    • Wohnungsgeberbestätigung, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"

    Wenn Sie in einer Lebensgemeinschaft leben, kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Die andere Person muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift der zweiten Person ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und der gültige Personalausweis erforderlich.

    Es gilt die Anmeldefrist von zwei Wochen nach Zuzug. Bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung ist außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich.

    Kfz-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit ebenfalls umgeschrieben werden. Bei Zuzügen aus einem anderen Kreis oder einer anderen Großstadt kann die Änderung nur über das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford (Standort Kirchlengern) erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1f44d4faee20a9cb965c49e2e6b0c893

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 32 Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kirchlengern

    Sie benötigen:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass

    • die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG), siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"

    • bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Kirchlengern

    Die Wohnsitz-Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.

    Erfolgt eine erforderliche Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de