Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Herford
Neu zugezogen ? Herzlich Willkommen !
Wir helfen Ihnen gerne die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden.
Sie werden sehen, gut vorbereitet ist das gar nicht so schwer.
Als erstes wäre da Ihre Anmeldung, für die Sie persönlich erscheinen müssen.
Bei Ehepaaren/Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint. Mitzubringen sind:
- Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
- das Familienbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden
Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Der Partner muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift des Partners ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und der gültige Personalausweis erforderlich.
Es gilt die Anmeldefrist von zwei Wochen nach Zuzug.
- Bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Downloads) erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie über die Online-Terminvergabe einen Termin für die Anmeldung in der Bürgerberatung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
- das Familienbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden
- Vollmacht des Ehepartners/der Ehepartnerin
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford