Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Steinhagen
Sie wohnen jetzt in Steinhagen?
Bitte vergessen Sie nicht, sich in der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen anzumelden. Bringen Sie bei der Anmeldung Ihren Personalausweis (sowie Personalausweise von Familienangehörigen) und die Bestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber (als Download auf dieser Seite) mit, damit wir die neue Adresse eintragen können. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug erfolgen. Bei fehlenden Ausweispapieren bringen Sie bitte die Heirats- bzw. die Geburtsurkunde mit (s. auch "Unterlagen").
Wenn Sie persönlich vorsprechen und bereits nach Steinhagen umgezogen sind, benötigen Sie kein Anmeldeformular. Können Sie nicht persönlich erscheinen, füllen Sie das Anmeldeformular aus. Eine von Ihnen (durch schriftliche Vollmacht) bevollmächtigte Person kann den aussgefüllten Meldeschein abgeben. Bitte geben Sie Ihren Personalausweis mit. Auch die bevollmächtige Person muss sich ausweisen können.
Sollten Sie einen weiteren Wohnsitz in Deutschland haben, füllen Sie bitte das Beiblatt aus. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige (Ehemann oder Kinder) nicht mit nach Steinhagen gezogen sind.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinhagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
- sollte der Personalausweis/Reisepass des Ehegatten nicht vorliegen, legen Sie bitte die Heiratsurkunde vor
- bei einem anzumeldenden Kind ohne eigenes Ausweisdokument, benötigen Sie die Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Steinhagen