Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    Sie wohnen jetzt in Steinhagen? 

    Bitte vergessen Sie nicht, sich in der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen anzumelden. Bringen Sie bei der Anmeldung Ihren Personalausweis (sowie Personalausweise von Familienangehörigen) und die Bestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber (als Download auf dieser Seite) mit, damit wir die neue Adresse eintragen können. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug erfolgen. Bei fehlenden Ausweispapieren bringen Sie bitte die Heirats- bzw. die Geburtsurkunde mit (s. auch "Unterlagen").

    Wenn Sie persönlich vorsprechen und bereits nach Steinhagen umgezogen sind, benötigen Sie kein Anmeldeformular. Können Sie nicht persönlich erscheinen, füllen Sie das Anmeldeformular aus. Eine von Ihnen (durch schriftliche Vollmacht) bevollmächtigte Person kann den aussgefüllten Meldeschein abgeben. Bitte geben Sie Ihren Personalausweis mit. Auch die bevollmächtige Person muss sich ausweisen können.

    Sollten Sie einen weiteren Wohnsitz in Deutschland haben, füllen Sie bitte das Beiblatt aus. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige (Ehemann oder Kinder) nicht mit nach Steinhagen gezogen sind.

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3233588e96a00bf082c61750779ca8f2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05204 997-112

    Fax: 05204 997-225

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinhagen

    • gültiger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
    • sollte der Personalausweis/Reisepass des Ehegatten nicht vorliegen, legen Sie bitte die Heiratsurkunde vor
    • bei einem anzumeldenden Kind ohne eigenes Ausweisdokument, benötigen Sie die Geburtsurkunde
    • Wohnungsgeberbestätigung

     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Steinhagen

    Eine Anmeldung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Steinhagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de