Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Bitte denken Sie daran, hierfür vorab einen Termin zu buchen.

     

    Wenn Sie nach Schloß Holte-Stukenbrock gezogen oder innerhalb des Ortes umgezogen sind, müssen Sie im Bürgerservice/Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist für diese Anmeldung beträgt zwei Wochen (nach dem Umzug). Eine Abmeldung in Ihrem vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

     

    Denken Sie daran, dass auch Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) geändert werden muss, solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Adressänderung in Fahrzeugpapieren.

    Ebenso müssen Sie mitgebrachte Hunde zur Hundesteuer anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Hundesteuer. Große oder gefährlicher Hunde sind zusätzlich noch anzeige- bzw. erlaubnispflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Hunde nach dem Landeshundegesetz

     

    Für spezifische Fragen sprechen Sie uns gerne direkt an.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_56618d61f12a8904b22f495a8947c285

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

    • Ausweise aller umgezogenen Personen
      Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, evtl. Aufenthaltskarten
       
    • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
      Diese Bestätigung ist seit dem 01.11.2015 immer erforderlich. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
      Hier kommen Sie direkt zum Formular: Wohnungsgeberbestätigung.
      (Begriff anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
       
    • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde wenn Sie verheiratet sind
       
    • Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern
      Nachweise bei alleine sorgeberechtigten Eltern
    • Vereinbarung über den Aufenthalt von beiden Sorgeberechtigten, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ändert.
      Dieses Formular Einverständnis der Sorgeberechtigten gem. § 22 BMG kann für die An- oder Ummeldung verwendet werden:
       

    Die Anmeldung sollten Sie möglichst persönlich vornehmen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern genügt die Vorsprache einer volljährigen Person. Volljährige Kinder müssen selbst vorsprechen. Sie können aber auch jemanden für die Anmeldung bevollmächtigen.

    Für die Bevollmächtigung einer anderen Person müssen Sie folgende Formulare zusätzlich mit den oben stehenden Unterlagen mitgeben:

    1. Anmeldeformular
    2. Vollmacht für die Meldebehörde

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de