Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Rheda-Wiedenbrück ziehen. Wenn Sie erstmalig aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Clearingstelle https://www.rheda-wiedenbrueck.de/leben-in-rheda-wiedenbrueck/gesellschaft-soziales/integration/clearingstelle/ oder unter der 05242 963-218.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung - Link öffnet PDF-Datei)
- Bei Neuzuzügen von Ehepaaren oder Familien das Familienbuch (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder)
- Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie beziehen eine Wohnung in Rheda-Wiedenbrück
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht- und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.
Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro die Schaltfläche "Termin buchen" unter dem Punkt "Dienste"
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Anmeldung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
sofort bei Vorsprache
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück