Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Rheda-Wiedenbrück ziehen. Wenn Sie erstmalig aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Clearingstelle https://www.rheda-wiedenbrueck.de/leben-in-rheda-wiedenbrueck/gesellschaft-soziales/integration/clearingstelle/ oder unter der 05242 963-218.

    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_14c4732a4416151200746983f7628e7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
    • Bei Neuzuzügen von Ehepaaren oder Familien das Familienbuch (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder)
    • Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie beziehen eine Wohnung in Rheda-Wiedenbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht- und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.

    Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro die Schaltfläche "Termin buchen" unter dem Punkt "Dienste"

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Anmeldung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    sofort bei Vorsprache

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de