Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sie ziehen nach Gütersloh?

    Wenn Sie in Gütersloh eine Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

    Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:

    • Wohnungsgeberbescheinigung (Download siehe rechts)
    • gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis bzw. Kinderreisepass der zuziehenden Person(en);
    • bei einem anzumeldenden Kind die Geburtsurkunde des Kindes.
    • bei persönlicher Anmeldung ist ein vorher ausgefüllter Anmeldevordruck nicht mehr zwingend erforderlich. Er steht jedoch als Download zur Verfügung (s.r.).
    • Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Gemeinde/Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.
    • bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)

    Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die Inhalte des Beiblatts, Merkblatts zur Anmeldung sowie des Merkblatts zur Wohnungsgeberbescheinigung.

    Die Anmeldung muss durch Sie persönlich erfolgen oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreters.

    Bei Bevollmächtigung denken Sie bitte daran, der bevollmächtigten Person die Vollmacht und die o. g. Dokumente mitzugeben.
    Bei zuziehenden Familien genügt die Vorsprache eines Ehepartners. Volljährige Kinder müssen selbst zur Anmeldung kommen oder eine Vollmacht ausstellen.

    Auf der folgenden Seite finden Sie ein paar hilfreiche Tipps für ihren Umzug >>>

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea2a06dd2602d348a1ab14e09e44f95a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-2282

    Fax: 05241 82-3332

    E-Mail: buergerbuero@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de