Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Die Gemeinde Wadersloh heißt Sie herzlich willkommen. Der Bürgerservice bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht, wie möglich zu machen, wenn Sie hierher gezogen sind und sich anmelden.
Hinweise:
- Gem. § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
- Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten.
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter - mit allen o.a. Unterlagen im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh vornehmen.
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen.
Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, denken Sie bitte daran, Ihre Abfallgefäße zu beantragen!
Sie haben einen Hund? Selbstverständlich können Sie diesen auch bei uns anmelden!
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wadersloh
Bei Neuanmeldung in der Gemeinde Wadersloh sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Bestätigung des Wohnungsgebers (nicht Mietvertrag)
- der amtliche Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde von allen zuziehenden Personen
- bei verheirateten Personen ist das Familienstammbuch vorzulegen (auch bei Zuzug ohne Ehegatten)
- ausländische Mitbürger benötigen zur Anmeldung einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wadersloh
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Wadersloh