Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde in die Stadt Hörstel?

    Innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von zwei Wochen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anmelden. Eine vorherige Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzbehörde ist nicht erforderlich und erfolgt automatisch nach Anmeldung.

    Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec81b78d4b05b2d364a6ce4b07c5e081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-277

    Fax: 05454 911-102

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • bei Kindern: Kinderausweis/Kinderreisepass, ansonsten die Geburtsurkunde

    • eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter/Wohnungsgeber sofern die neue Wohnung nicht das eigene Eigentum ist

    • ziehen Sie als Elternteil allein mit Ihrem/n Kind/ern aus einer vorher mit dem anderen Elternteil gemeinsam genutzte Wohnung aus, muss eine Einverständniserklärung bei Umzug vorgelegt werden

    • sofern Sie sich von einer anderen Person vertreten lassen möchten sind ebenfalls der Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Wohnungsgeberbescheinigung notwendig, zusätzlich der ausgefüllte und unterschrieben Meldeschein (Anmeldung -blanko-) sowie eine Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de