Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen
Wohnung anmelden
Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.
Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.
Notwendige Unterlagen
- siehe Informationen An-/ und Ummeldung innerhalb von Datteln / Zuzug aus einer anderen Stadt
- schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
Fristen
- Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gebühr
- gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung
Hinweis
- Eine Abmeldung einer Dattelner Nebenwohnung ist nur bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes möglich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Datteln
Formulare
Hinweise für Datteln
Voraussetzungen
Hinweise für Datteln
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer
keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Kosten
Hinweise für Datteln
Weitere Informationen
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021