Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Dieses gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes. Haben Sie Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Berherbungsstätte (z. B. Hotel) eingezogen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Fristen nicht überschritten werden, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben.
Eine Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie.
Sofern Sie im Inland mehrere Wohnungen unterhalten, ist eine davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Regelmäßig ist dieses die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist dieses normalerweise die Wohnung der Famlie.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Anmeldung selber vorzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular aus und geben es zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten einer bevollmächtigten Person mit.
Für Ihre Anmeldung in Rosendahl benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung). Sofern Sie selber EigentümerIn des Objektes sind, entfällt dieses. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist.
Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn eines der volljährigen Familenmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt.
Für die Ummeldung von Kindern bis 16 Jahren gelten Besonderheiten, wenn das Kind mit nur einem Sorgeberechtigten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder die Hauptwohnung von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rosendahl
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Geburtsurkunde/n der Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist
- Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Vordruck "Anmeldung", sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Rosendahl
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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