Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

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    Für die folgenden Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:

    1. Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.

    2. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.

    3. Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstige Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

    Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksam verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Einen Vordruck hierfür finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente".

    Bringen Sie zur Anmeldung bitte Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Sollten Sie nicht alleine zuziehen, so bringen Sie bitte auch die Personaldokumente der zuziehenden Personen mit.
    Zusätzlich für nicht verheiratete Personen bringen Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben mit.
    Bei der Anmeldung der minderjährigen Kinder ist die Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches oder des Familienstammbuches erforderlich. Wenn nicht beide Sorgeberechtigte eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem sorgeberechtigten zum anderen wechselt, bringen Sie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit.

    Empfehlung:
    Wenn Sie neben den Ausweisen den Fahrzeugschein und -brief bzw. die Zulassungsbescheinigung I und II für Ihr Fahrzeug mitbringen, kann die neue Anschrift auch gleich gegen eine Gebühr von 10,80 € eintragen werden (Änderung nur bei Umzug innerhalb des Kreises Coesfeld und Anmeldung der Hauptwohnung möglich; siehe auch Berichtigung von Fahrzeugscheinen/Zulassungsbescheinigungen Teil I)

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Ordnungsverwaltung

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    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Bürgeramt Ascheberg

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    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3015

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Ordnungsverwaltung

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

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    Technisch geändert am 11.01.2022

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    Bürgeramt Herbern

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    Merschstraße 20

    59387 Ascheberg-Herbern

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3016

    Fax: 02593 98783

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Merschstraße 20

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    Personalausweise/Reisepässe/Kinderausweise/Kinderreisepässe, ggf. Personenstandsurkunde

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.
    Fahrzeugscheinänderung 10,80 €

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de