Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Anmeldung des Wohnsitzes in Bergisch Gladbach
Sie sind nach Bergisch Gladbach gezogen? Herzlich Willkommen!!
Wenn Sie hier eine Wohnung oder ein Haus beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in unseren Bürgerbüros anmelden. Hinweis: Die Anmeldung kann erst nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen! Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unverzüglich. Bitte beachten Sie eventuelle aktuelle Einschränkungen im Bürgerbüro. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.bergischgladbach.de/buergerbuero
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Meldeformular eigenhändig unterschreibt.
Hauptwohnung/Nebenwohnung
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam genutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- ab 01.11.2015 muss bei der An-bzw. Ummeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage des Mietvertrages ist NICHT ausreichend!
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular für Hauptwohnsitze bzw. Nebenwohnsitze (siehe Formulare & Informationen). Das Formular muss vorher nur ausgefüllt werden, wenn Sie nicht selber zur Anmeldung vorsprechen.
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf dem Anmeldeformular gemeinsam angemeldet werden
- Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ein Elternteil mit dem Kind aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht
- Anmeldung der Haupt- bzw. Nebenwohnung
Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor. - Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor. - Wohnungsgeberbestätigung
Legen Sie bitte das ausgefüllte Formular in einem der Bürgerbüros vor. - Datenschutzinformationen für meldepflichtige Personen
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Keine Gebühr
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021