Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Servicebüro anmelden.
Melden Sie sich in Radevormwald mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Sofern die Anmeldung schriftlich oder per Mail vorgenommen wird, benötigt die Stadt Radevormwald eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist immer beim Servicebüro Ihres Hauptwohnsitzes unter der Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses vorzunehmen.
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung, die in Radevormwald bestand, ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Der Nebenwohnsitz kann künftig nur noch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Anmeldung durch Dritte: Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021