Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Wohnsitz - Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.
Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).
Frist:
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben
Abmeldung:
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.
Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.
Beantragung: persönlich
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
Ummeldung:
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Beantragung: persönlich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lindlar
- Personalausweis und/oder Reisepass oder
- Original-Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021