Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden.

    Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail.

    Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet.

     

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Anmeldung)

    Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb von Heinsberg (Ummeldung).

    Wenn Sie aus Heinsberg in eine andere Stadt der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht bei der Stadt Heinsberg abzumelden.

    Bei folgenden Tatbeständen ist eine Abmeldung erforderlich:

    • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland
    • Sie melden einen Nebenwohnsitz in Heinsberg ab

    Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen unten aufgeführten Unterlagen durchzuführen.

    Zieht eine Familie "komplett" um ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen (in der Regel Vater oder Mutter) mit den genannten Unterlagen aller Personen, die mitziehen, vorspricht.

    Achtung: Dies gilt nicht bei Zuzug/Umzug von volljährigen Kindern. Hier bedarf es einer Vollmacht.

    Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7957898661650ef4ad4b4ddb2ab89e82

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Anmeldung:

    • Personalausweis
    • Reisepass (falls vorhanden)
    • wenn Kinder mit angemeldet werden sollen, Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise sowie Geburtsurkunden
    • Unterlagen zu Ihrem Familienstand, wie z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Hinweis bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland: 
      Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Familienmitglieder anwesend sein. Eine Bevollmächtigung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen.

    Ummeldung:

    • Personalausweis
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Abmeldung:

    • Personalausweis

    Hinweis:
    Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

    Anmeldung und Abmeldung 
    Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nun innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
    Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. 
    Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen. 
    Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

     Wohnungsgeberbestätigung
    Wieder eingeführt wurde seit dem 01.10.2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An-, und Ummeldung. Die Wohnungsgeberbestätigung (gem. § 19 BMG) ist stets bei diesen Vorgängen in der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de