Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung ( online oder telefonisch)

    Bitte beachten Sie:

    • Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen.
    • Den Mietvertrag bitte nicht vorlegen! Es wird nur die Wohnungsgeberbestätigung benötigt und akzeptiert!

     

    Beziehen Sie eine Wohnung in Geilenkirchen, haben Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen.

    Eine Abmeldung in einer Stadt/Gemeinde im Inland entfällt, da dies im Rahmen Ihrer Anmeldung erfolgt.

    Sollten Sie jedoch die Wohnung in der alten Stadt/Gemeinde als Nebenwohnung behalten wollen oder eine Wohnung in Geilenkirchen zur Nebenwohnung erklären wollen, so teilen Sie dies bei Ihrer Anmeldung bitte mit.

     

    Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten folgende Besonderheiten:

    Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Die sorgeberechtigte Person, mit der das Kind umzieht, hat die Anmeldung persönlich vorzunehmen.

    Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

    Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

     

    Ausnahmen von der Meldepflicht:

    • Sind Sie im Inland aktuell bei einer anderen Meldebehörde gemeldet und beziehen für einen Zeitraum, nicht länger als sechs Monate, innerhalb Geilenkirchens eine weitere Wohnung, müssen Sie sich für diese Wohnung in Geilenkirchen weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
    • Haben Sie Ihre hauptsächliche Wohnung im Ausland, müssen Sie sich erst dann anmelden, wenn der Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise in Geilenkirchen drei Monate überschreitet.
    • Ziehen Sie für einige Zeit in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen in Geilenkirchen dient, und möchten Sie Ihre aktuelle Wohnung beibehalten, müssen Sie sich nicht anmelden. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8d572a1455079059530faf42066e70a4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    aller meldepflichtigen Personen

    • Personalausweis - zur Änderung der Adresse zwingend erforderlich -
    • Reisepass           - falls vorhanden und falls Sie keinen Personalausweis besitzen -
    • anderer amtlicher Lichtbildausweis
    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde meldepflichtiger Kinder

     

    • Wohnungsgeberbestätigung
      • beziehen Sie Eigentum, müssen Sie sich diese selbst ausfüllen
      • beziehen Sie eine Mietwohnung, reicht die Vorlage des Mietvertrags nicht aus

    Bitte beachten Sie:

    In der Wohnungsgeberbestätigung ist der tatsächlich erfolgte Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bestätigungen, mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum, können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbestätigung anerkannt werden.

      

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
      • bei Umzug innerhalb des Kreises Heinsberg
      • der Antrag auf Änderung des KFZ-Scheins ist von der Person auszufüllen und zu unterschreiben, auf die das KFZ zugelassen ist

     

    Bei Zuzug aus dem Ausland außerdem

    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde; Scheidungsurteil
    • Geburtsurkunden minderjähriger Kinder 

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine/n Dolmetscherin/Dolmetscher oder einer/n Übersetzerin/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein.

    Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Für die Änderung des Fahrzeugscheins / der Zulassungsbescheinigung Teil I            10,80 €

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de