Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie ziehen um nach Köln? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden. Die Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vornehmen.
Die Ummeldung können sie montags und mittwochs ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen. Dienstags, donnerstags und freitags müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Anmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen
Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen.
Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem - Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug
In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpf - Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen
und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjähri - Reisepass
falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen. - Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
- Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen. - Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - Einverständniserklärung
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Zuzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil, ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021