Wohnsitz Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Moers
Gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bei minderjährigen Kindern müssen beide sorgeberechtigten Elternteile die Anmeldung unterschreiben bzw. es ist eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgebenden schriftlich zu bestätigen.
Bei einem Zuzug aus dem Bundesgebiet wird die Meldebehörde des bisherigen Wohnortes automatisch auf elektronischem Wege informiert. Damit entfällt die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes.
Bei Wegzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden.
Gebühren: Die Anmeldung ist gebührenfrei.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653
E-Mail: Buergerservice@Moers.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Hinweise für Moers
- Standesamtliche Urkunde
- Personalausweis und wenn vorhanden Pass oder Kinderreisepass
- Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original (keine Fotokopie) oder einer Abschrift des zuständigen Standesamts
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ggf. Vollmacht
- Ggf. Sorgerechtserklärung oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Moers
Innerhalb 2 Wochen am neuen Wohnort anmelden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021