Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnsitz Anmeldung

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Terminvergabe online

    Gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Bei minderjährigen Kindern müssen beide sorgeberechtigten Elternteile die Anmeldung unterschreiben bzw. es ist eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.

    Der Einzug ist durch den Wohnungsgebenden schriftlich zu bestätigen.

    Bei einem Zuzug aus dem Bundesgebiet wird die Meldebehörde des bisherigen Wohnortes automatisch auf elektronischem Wege informiert. Damit entfällt die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes.

    Bei Wegzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden.

    Gebühren: Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6c91e8c8f4b32d60051764114040450d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Auskunft Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    • Standesamtliche Urkunde
    • Personalausweis und wenn vorhanden Pass oder Kinderreisepass
    • Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original (keine Fotokopie) oder einer Abschrift des zuständigen Standesamts
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Ggf. Vollmacht
    • Ggf. Sorgerechtserklärung oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Moers

    Innerhalb 2 Wochen am neuen Wohnort anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de