Wohnsitz Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Neu in Dinslaken ? Herzlich Willkommen !
IIhre Meldeangelegenheiten können Sie als Deutsche/r oder EU-Bürger*in in einem der Bürgerbüros erledigen. Besitzt ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates, können sich beide Ehegatten gemeinsam im Bürgerbüro anmelden. Falls Sie eine andere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist das Ausländeramt für Sie zuständig. Vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin bei der Ausländerbehörde unter der Telefon-Nr. 02064/66-704.
Grundsätzlich soll eine Anmeldung persönlich vorgenommen werden. Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren genügt es, wenn ein Elternteil mit den Ausweisen der anderen Familienmitgliedern vorspricht.
Wird eine Anmeldung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht, einen ausgefüllten Meldeschein zur An- und Ummeldung (beides als pdf unten herunterzuladen) sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder. Zieht ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil aus der bisherigen gemeinsam genutzten Wohnung aus, muss das Einverständnis und die Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) des zurückbleibenden Elternteils vorgelegt werden.
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Personalausweis/Reisepass und, soweit vorhanden, Kinderreisepass
- Familienstammbuch
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigter bei Umzug minderjähriger Kinder
Ziehen Sie aus einer dem Kreis Wesel angehörigen Stadt zu und haben ein Fahrzeug auf sich als Halter zugelassen bitte auch die
Gebühren fallen für die Anmeldung nicht an. Für die Änderung des Fahrzeugscheins fallen pro Fahrzeug 12,00 € Gebühren an.
Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02064-66556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02064-66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021