Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Sie sind nach Neuss oder innerhalb von Neuss umgezogen? Dann können Sie sich ganz bequem online über www.wohnsitzanmeldung.de an- bzw. ummelden.

    Ein Besuch im Bürgeramt ist dafür nicht mehr erforderlich.

    Alles, was Sie für die Online-Anmeldung brauchen, ist einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürger*innen mit aktivierter Online-Funktion. Außerdem müssen Sie einmalig ein Konto bei der BundID anlegen. Das Konto bei der BundID kann anschließend auch für weitere Online-Dienstleistungen verwendet werden. Darüber hinaus benötigen Sie ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter Ausweis-App.

    Die Wohnungsgeberbestätigung, die ansonsten in Papierform vorgelegt wird, kann einfach im Laufe des Prozesses fotografiert und hochgeladen werden. Wenn Sie Eigentümer*in der Wohnung sind, geben Sie dies einfach an. Ihnen wird automatisch eine Eigenbestätigung generiert.

    Nach Verarbeitung der An- bzw. Ummeldung im Bürgeramt erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass, elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte selbst über die Ausweis-App. Außerdem wird Ihnen ein Adressaufkleber für das Ausweisdokument direkt von der Bundesdruckerei in Berlin an Ihre neue Wohnanschrift versandt.

    Die Verpflichtung zur Anmeldung/Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. Dies können Sie im Laufe des Online-Prozesses angeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d012e51892aa45a62d177d70bc4222a1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Unionsbürger*innen mit aktivierter Online-Funktion
    • Konto bei der BundID
    • Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter Ausweis-App
    • Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung zum Upload

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Neuss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Eine persönliche Vorsprache ist bei der Online-Wohnsitzanmeldung nicht erforderlich.
    • Die Anmeldung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    Die An- bzw. Ummeldung wird innerhalb weniger Tage im Bürgeramt verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de