Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Nach Einzug in eine Wohnung in Meerbusch müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen anmelden. Bitte besuchen Sie eines unserer Bürgerbüros.

    Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Meerbuschs. Die Abmeldung von der vorherigen Adresse erfolgt dabei automatisch.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0029829fc323a677689041841228c450

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Osterath

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 12

    40670 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Büderich

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Franz-Schütz-Platz 1

    40667 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Lank-Latum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittenberger Straße 21

    40668 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Meerbusch

    • Bescheinigung des Wohnungsgebers - (als Eigentümer füllen Sie das Formular für sich selbst aus)
    • Personalausweis (und Reisepass, wenn vorhanden)
    • bei Minderjährigen: Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung
    • wenn Bevollmächtiger: Vollmacht

    Bei Zuzug aus dem Ausland sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Meerbusch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de