Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Nach Einzug in eine Wohnung in Meerbusch müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen anmelden. Bitte besuchen Sie eines unserer Bürgerbüros.
Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Meerbuschs. Die Abmeldung von der vorherigen Adresse erfolgt dabei automatisch.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meerbusch
- Bescheinigung des Wohnungsgebers - (als Eigentümer füllen Sie das Formular für sich selbst aus)
- Personalausweis (und Reisepass, wenn vorhanden)
- bei Minderjährigen: Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung
- wenn Bevollmächtiger: Vollmacht
Bei Zuzug aus dem Ausland sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Meerbusch