Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Ratingen
Wer innerhalb einer Gemeinde eine andere Wohnung bezieht, hat sich persönlich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro umzumelden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02102 550-3222
Fax: 02102 550-9322
33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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Hausanschrift
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Fax: 02102 550-9322
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ratingen
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
- Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Ratingen
- Gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Ratingen
Besonderheiten bei Kindern unter 16:
Bei der Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Ratingen