Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Eine Anmeldung liegt vor, wenn Sie von außerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer zuziehen. Anmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie Kevelaer "nur" zum Nebenwohnsitz erklären.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden. Eine verspätete Anmeldung wird mit Verwarn- bzw. Bußgeldern belegt.

    Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b5582a6556b69c177818f572242580c6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.3 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Ausweisdokumente aller Personen
    • Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
    • Personenstandsurkunde je nach Familienstand (evtl. zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil)
    • Gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
    • Gegebenenfalls Sorgeerklärung oder Einverständniserklärung für minderjährige Kinder

    Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de