Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Kevelaer
Eine Anmeldung liegt vor, wenn Sie von außerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer zuziehen. Anmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie Kevelaer "nur" zum Nebenwohnsitz erklären.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden. Eine verspätete Anmeldung wird mit Verwarn- bzw. Bußgeldern belegt.
Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kevelaer
- Ausweisdokumente aller Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
- Personenstandsurkunde je nach Familienstand (evtl. zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil)
- Gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
- Gegebenenfalls Sorgeerklärung oder Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kevelaer
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021