Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Essen
Zur Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Dabei müssen die Ausweisdokumente wie zum Beispiel die Personalausweise aller umzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.
Das Ausfüllen eines Meldevordruckes ist nicht mehr erforderlich. Sie können die notwendigen Angaben direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen, die dann sofort in das Melderegister eingegeben werden. Ein Exemplar der ausgedruckten Ummeldung wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.
Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie unter "Downloads" herunterladen.
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Ummeldung nicht an.
Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Ummeldung, insbesondere zu den möglichen Widerspruchsrechten, entnehmen Sie bitte den Merkblatt.
Als Service ändern wir bei der Ummeldung in den Bürgerämtern auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) auf die neue Adresse, sofern der TÜV noch gültig ist und es sich nicht um ein Firmenfahrzeug handelt. Bringen Sie hierzu bitte die zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Die Gebühr hierfür beträgt 11,10 Euro.
Besonderheiten bei Kindern unter 16:
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei. Zur Erleichterung steht hier ein Muster zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
· Ausweisdokumente
· Wohnungsgeberbestätigung
· Gegebenenfalls Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 17 Abs. I Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Essen
Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Sofort
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen