Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wie funktioniert das?

    Ganz einfach:
    Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Essen oder innerhalb von Essen vornehmen.

    Was benötige Ich genau?

    Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie also:

    • ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger)
    • ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (z.B. ab iPhone 7, Samsung Galaxy 6. Also nahezu alle Handys, die jünger sind als 5-6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät
    • die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
    • ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID

    Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt.

    Häufig gestellte Fragen:
    • Das ist mir zu kompliziert, wo bekomme ich Hilfe?
      Die erstmalige Einrichtung der Bund-ID und der ungewohnte Umgang mit der Online-Ausweisfunktion kann abschrecken, das ist aber überhaupt nicht schlimm. Wir helfen gerne! Buchen Sie hier einen Termin im Bürgeramt Gildehof unter der Rubrik "Bund-ID anlegen", und wir machen das gemeinsam. Mit Ihnen und Ihrem Smartphone.Und ist erst einmal ein Konto bei der Bund-ID angelegt, können Sie auch alle anderen online verfügbaren Dienstleistungen fortan bequem und öffnungszeitenunabhängig von überall erledigen, wie z.B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Untersuchungsberechtigungsscheins. Es gibt bereits Hunderte Onlinedienstleistungen, Und wöchentlich kommen neue hinzu.

    • Wie läuft der Anmeldeprozess in der App ab?
      Die einzelnen Schritte können Sie hier nachlesen.

    • Ich habe meine PIN vergessen / Meine Online-Ausweisfunktion ist nicht freigeschaltet
      Sie können im Bürgeramt Gildehof jederzeit zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen

    • Was kostet die elektronische Wohnsitzanmeldung?
      Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist, wie auch die normale Anmeldung in unserem Bürgeramt, gebührenfrei.

    • Kann ich mich auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ummelden?
      Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist aktuell noch im Pilotbetrieb. Der elektronische Aufenthaltstitel wird derzeit noch nicht unterstützt.

    • Wo finde ich weitere Informationen?
      Auf den Seiten des Personalausweisportals und des Portals für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zu den umfangreichen Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion oder zur eWA.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_be005581bc67a9e7b5218076795bf64a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • NFC-Fähiges Smartphone
    • Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger
    • Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietern)

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 17 Abs. I Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    • Sofort (Ummeldeprozess)
    • Ca. 10 Tage bis zur Zusendung des neuen Adressaufklebers für den Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de