Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Folgende Urkunden und Abschriften können Sie persönlich im Standesamt Petershagen oder ganz bequem von zu Hause aus online beantragen:
- Eheurkunde (auch international)
- Geburtsurkunde (auch international)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde (auch international)
- beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Ehe-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- oder dem Sterberegister
- Bescheinigung über die Geburtszeit
Alle Urkunden sind im Standardformat DIN A4 und im Format DIN A5 für das Stammbuch verfügbar.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- ggf. Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu dem/der Urkundeninhaber/in (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
- ggf. Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse
Formulare
Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die aktuellen Gebühren betragen seit dem 01.01.2009 10,00€ je Personenstandsurkunde.
Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00€.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder für die Beantragung von Kindergeld.
Hinweise (Besonderheiten)
Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017
Stichwörter
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