Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde

    Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Folgende Urkunden und Abschriften können Sie persönlich im Standesamt Petershagen oder ganz bequem von zu Hause aus online beantragen:

    • Eheurkunde (auch international)
    • Geburtsurkunde (auch international)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde (auch international)
    • beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Ehe-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- oder dem Sterberegister
    • Bescheinigung über die Geburtszeit

    Alle Urkunden sind im Standardformat DIN A4 und im Format DIN A5 für das Stammbuch verfügbar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_463a334b20b3739ef859b7722a77aae2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-198

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • ggf. Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu dem/der Urkundeninhaber/in (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
    • ggf. Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Formulare

    Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die aktuellen Gebühren betragen seit dem 01.01.2009 10,00€ je Personenstandsurkunde.

    Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00€.

    Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder für die Beantragung von Kindergeld.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de